Bundesmitgliederversammlung 2010.Q1/Satzungsänderungsanträge
Diese Seite zeigt alle Anträge die zur Behandlung auf der aBMV in Hannover am 20.02.2010 zugelassen sind und ggf. Alternativanträge
Inhaltsverzeichnis |
Satzungsänderungsantrag Logoänderungserschwerungsparagraph
Antragssteller: Alex.ge 11:40, 20. Dez. 2009 (UTC)
Antragstext:
Die Bundesmitgliederversammlung der Jungen Piraten möge den folgenden Punkt, verfasst in einem angemessenen Deutsch, jedoch nicht in seinem Inhalt verändert, in ihre Satzung übernehmen: "Zum Ändern des allgemeingültigen Logos des Bundesverbandes der Jungen Piraten ist ausschließlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit einer jeden Bundesmitgliederversammlung, falls ein entsprechender Antrag zeitnah eingereicht wurde, befugt."
Begründung: Der Antrag ist damit zu Begründen, dass ein häufiges Wechseln des Logos Verwirrung schafft und man uns keinem Logo zuordnen kann. Daher verfehlte es den Zweck eines Logos, nämlich den eines Erkennungszeichens.
Alternativer Antragstext
Betrifft: §9 - Absatz 6
Antragstext (6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen, dabei gelten Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen. Satzungsänderungsanträge und Anträge zum Grundsatzprogramm sowie Änderungen am Logo werden mit 2/3-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen, dabei zählen die Enthaltungen als abgegebene Stimmen.
Satzungsänderungsantrag 1
Antragsteller: Tim Guck/Ungedanken
betrifft: §12 (2)
alt: Alle Untergliederungen müssen sich als eingetragene Vereine gründen.
neu: Alle Untergliederungen müssen sich als eingetragene Vereine gründen. Zur jeweiligen Gründungsversammlung sind alle Mitglieder der Jungen Piraten, die ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der neuen Untergliederung haben, in Textform mit einer ...
- ... Frist von zwei Wochen einzuladen.
- ... Frist von vier Wochen einzuladen.
- ... Frist von sechs Wochen einzuladen.
Alternativantrag:Landesverbände
Alternativantrag: Landesverbände Antragsteller: Tim Guck betrifft: §12 (2) alt: Alle Untergliederungen müssen sich als eingetragene Vereine gründen. neu: Alle Landesverbände müssen sich als eingetragene Vereine gründen. Zu allen Gründungsversammlungen sind alle Mitglieder der Jungen Piraten, die ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der neuen Untergliederung haben, in Textform mit einer ... 1. ... Frist von zwei Wochen einzuladen. 2. ... Frist von vier Wochen einzuladen. 3. ... Frist von sechs Wochen einzuladen.
Alternativantrag:Untergliederungen
Antragsteller: Alexander Schilling
Betrifft: §12 (2) (Alternativantrag zu Ungedankens)
Alt: Alle Untergliederungen müssen sich als eingetragene Vereine gründen.
Neu: Folgende Untergliederungen der Jungen Piraten müssen sich als eingetragene Vereine gründen:
- Landesverbände
- Gebietsverbände
- Kreisverbände
- Ortsverbände
Zur jeweiligen Gründungsversammlung sind alle Mitglieder der Jungen Piraten, die ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der neuen Untergliederung haben, in Textform mit einer einer ...
- ... Frist von zwei Wochen einzuladen.
- ... Frist von vier Wochen einzuladen.
- ... Frist von sechs Wochen einzuladen.
(1. - 3. sind als Alternativanträge zu verstehen.)
Begründung: Eine Crew ist in unserem Sinne auch eine Untergliederung der Jungen Piraten, aber es ist nicht sinvoll, wenn sich jede Crew als e.V. gründen muss. Diese Satzungsänderung soll die Untergliederungen die Vereinspflichtig sind klar von den restlichen trennen.
Satzungsänderungsantrag 2
Antragsteller: Tim Guck/Ungedanken
betrifft: §12 (3)
alt: Die Mitglieder der Landesverbände und ihrer Untergliederungen sind gleichzeitig Mitglied beim Bundesverband.
neu: Die Mitglieder der Landesverbände und ihrer Untergliederungen sind gleichzeitig Mitglied beim Bundesverband. Bei Gründung einer neuen Untergliederung werden alle Mitglieder, die ihren angezeigten Wohnsitz im betreffenden Tätigkeitsgebiet haben, automatisch Mitglied der neuen Untergliederung.