AG Struktur

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AG Struktur

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AG Struktur
Basisdaten
Gründungsdatum: 15. November 2009
Status: Vom Vorstand gegründete AG
Leiter: Waldemar Nebolsin
Gewählte Koordinatoren:
Unter-AGs:

Inhaltsverzeichnis

Konzept

Die Arbeitsgemeinschafts-(nachfolgend AG genannt)Struktur erklärt die Rechte und Pflichten der AGs, die Form der Kommunikation zum Vorstand sowie den Mitgliedern der Jungen Piraten als auch die Organisationsstruktur. Diese Leitlinien gelten nur auf Bundesebene.

Leitlinien

Jeder Junge Pirat kann eine AG gründen, jeder Junge Pirat hat das Recht, sich einer AG anzuschließen.
Neu gegründete AGs bekommen den Status 1 (gegründet, inoffiziell)
Sobald eine AG drei oder mehr Mitglieder hat, kann sie den Antrag auf Stufe 2 (offiziell und aktiv) stellen. Voraussetzungen: 3+ Mitglieder, zwei gewählter Koordinatoren, eine Kommunikationsperson für den Vorstand. Ämterkommulation ist nicht zulässig. Der AG Zweck muss genau definiert sein, er darf nicht den Grundprinzipien der Jungen Piraten widersprechen und muss den Jungen Piraten einen Mehrwert bringen. Die Grundprinzipien werden definiert durch die Satzung und durch BMV-Beschlüsse.
Jede AG hat die Pflicht, dem Vorstand regelmäßig zu berichten. Dies wird von der Kommunikationsperson durchgeführt. AGs haben eine Protokollpflicht. In den Protokollen ist nachvollziehbar fest zu halten, wie Ergebnisse zustanden gekommen sind.
Rechte: Jede AG ab Status 1 hat das Recht, bei der AG IT ein Unterforum im Junge Piraten Forum zu erhalten. Der Wunsch ist von der AG IT zu gewähren. Die AG hat prinzipiell das Recht, über ihre Kommunikationsperson Anträge an den Bundesvorstand zu stellen.
Eine AG, die länger als drei Monate nicht berichtet, wird in den Status 3 (offiziell, inaktiv) gesetzt. Um eine AG wieder in Status 2 zu versetzen, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und mindestens zwei aktuelle Protokolle, die Aktivität zeigen, vorgewiesen werden.
Eine AG, die entgegen der Interessen der Jungen Piraten arbeitet, kann per einstimmigen Vorstandsbeschluss in den Status 5 (vomVorstand geschlossen) versetzt werden.
AGs, die ihre Arbeit als final beendet ansehen, können auf Antrag in den Status 4 (geschlossen) versetzt werden. Zur Wiederauflebung der AG ist eine Neugründung im Status 1 erforderlich.

AGs durch Vorstandsbeschluss

AGs können durch Beschluss des Bundesvorstandes direkt im Status 2 gegründet werden.
Für diese AGs sind die Leitlinien nicht bindend.
Folgende AGs können nur durch Bundevorstandsbeschluss gegründet werden:
AG Öffentlichkeitsarbeit
AG IT

Durchführung

Zur Durchführung dieses Konzept empfiehlt es sich, eine AG Struktur zu gründen, die für die Durchführung der Statusvergabe (ausser Status 5) zuständig ist. Die AG Struktur unterhält ein wiki-Portal, in dem alle AGs mit Status zu finden sind. Die AG Struktur berichtet an den Vorstand. Es empfiehlt sich, mindestens 5 Junge Piraten in dieser AG zu haben. Die Stellen sind auszuschreiben, die Leitung obliegt dem Generalsekretär.

Landesverbände

Die Landesverbände können sich per Beschluss durch den jeweiligen Landesvorstand der AG Struktur unterwerfen. Nur solche AGs dürfen im root-Namensraum des Wikis geführt werden, alle anderen werden in den Namensräumen der Landesverbände geführt.Vorlage:Navigationsleiste AGs

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